Immobilien-, Wohnungseigentums- und Bauträgervertragsrecht

Seit Jahren berate ich auch im Bereich des Immobilien-, Wohnungseigentums- und Bauträgervertragsrechts.

 

Hierbei berate und vertrete ich Hausverwalter, Eigentümer, Verwaltungsbeiräte und Bauträger.

 

Seit 01.12.2020 gilt das reformierte Wohnungseigentumsrecht, mit dem das gesamte wohnungseigentumsrechtliche System grundlegend verändert wurde.

 

Auch seit Inkrafttreten dieser Änderungen habe ich zahlreiche (auch gerichtliche) Streitigkeiten betreut und konnte damit schon wertvolle Praxiserfahrungen sammeln.

 

Ich berate regelmäßig in folgenden Bereichen:

  • Kauf- und Verkauf von Immobilien
  • Beschlussanfechtungsverfahren
  • Auskunftsklagen gegen Hausverwalter oder Miteigentümer
  • Klagen auf Einberufung von Eigentümerversammlungen
  • Streitigkeiten und Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit baulichen Veränderungen
  • Unterlassungsklagen wegen Beeinträchtigungen des Sondereigentums oder gemeinschaftlichen Eigentums
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Nachbarrecht
  • Beratung im Zusammenhang mit dem Kauf von Eigentumswohnungen
  • Sondernutzungsrechte z.B. an Gärten, Grünflächen, PKW-Stellplätzen
  • Verwalterbestellung, Verwalterabberufung, Verwaltervertrag, Entlastung der Verwaltung
  • Hausgeld, Kostenumlage
  • Jahreswirtschaftsplan, Jahresabrechnung („Hausgeldabrechnung“)
  • Instandsetzungsmaßnahmen, Modernisierungsmaßnahmen und Sonderumlagen
  • Bildung von Wohnungseigentum
  • Rechtliche Gestaltung von und Vertragsverhandlungen bei Bauträgerverträgen, und
  • Streitigkeiten im Rahmen von Bauträgerverträgen.