Seit mehreren Jahren arbeite ich auch sehr intensiv im Bereich des Rechts der erneuerbaren Energien und berate hierbei nationale und internationale Mandanten z.B. bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegen Windkraftanlagenhersteller und Solarmodulhersteller wegen Kauf- oder Werkmängeln an den Gesamtanlagen oder einzelnen Bestandteilen.
In den letzten Jahren habe ich erfolgreich Gewährleistungs- und/oder Herstellergarantieansprüche gegenüber Solarmodulherstellern mit einem Gesamtvolumen von mehr als 1 Gigawatt geltend gemacht, bei denen es z.B. um folgende Schadensbilder ging:
Mein Leistungsspektrum – teilweise zusammen mit meinen Kooperationskanzleien – reicht von der Konzeption der Verträge für Kraftwerke über den Vergabeprozess bis zur rechtssicheren Abwicklung, Inbetriebnahme und Betriebsführung & Wartung.
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